AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Up!next
Stand: 27.09.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen von Up!next, insbesondere für Einzelcoachings, Career Events, Workshops, Programme, Online-Sessions sowie vergleichbare Coaching-, Reflexions- und Bildungsformate.
Sie gelten gegenüber Verbraucher:innen sowie gegenüber Unternehmen, Hochschulen, Schulen, sonstigen Bildungseinrichtungen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und anderen institutionellen Auftraggebern, soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Leistungsverständnis
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Angebot, der Buchungsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung. Coaching dient der Unterstützung eigenverantwortlicher Entwicklungs-, Reflexions- und Entscheidungsprozesse und ersetzt insbesondere keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung sowie keine Rechts- oder Steuerberatung.
Die teilnehmende Person bleibt für ihre Entscheidungen und deren Umsetzung selbst verantwortlich. Ein bestimmter persönlicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kann insbesondere über ein Buchungssystem, per E-Mail, durch Annahme eines Angebots, durch Unterzeichnung einer Vereinbarung oder auf andere Weise in Textform zustande kommen. Bei institutionellen Auftraggebern ergeben sich Termin, Leistungsumfang, Honorar und weitere individuelle Konditionen aus dem jeweiligen Angebot bzw. der jeweiligen Vereinbarung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Bei Einzelcoachings und unmittelbar über ein Buchungssystem gebuchten Leistungen ist die Vergütung grundsätzlich bei Buchung fällig, sofern nichts anderes angegeben wird.
Bei Hochschulen, Schulen, Unternehmen und sonstigen institutionellen Auftraggebern erfolgt die Rechnungsstellung grundsätzlich nach Durchführung der vereinbarten Leistung, sofern individuell nichts anderes vereinbart wurde. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen. Soweit Up!next die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5. Reise- und Nebenkosten
Bei Präsenzveranstaltungen können zusätzlich zum vereinbarten Honorar Reise-, Übernachtungs- und sonstige notwendige Fremdkosten berechnet werden, sofern dies vor Entstehung der jeweiligen Kosten vereinbart wurde. Die konkrete Reisekostenregelung kann im Angebot oder in der individuellen Vereinbarung festgelegt werden.
6. Stornierung von Einzelcoachings und Einzelsessions
Eine Terminverschiebung oder Stornierung ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen kann die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und einer anderweitigen Verwendung des Termins verlangt werden. Der teilnehmenden Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Up!next kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbraucher:innen bleiben unberührt.
7. Stornierung von Workshops, Career Events und institutionellen Aufträgen
Sofern individuell nichts anderes vereinbart wurde, ist eine Stornierung bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem Termin kostenfrei. Bei einer Stornierung 13 bis 7 Kalendertage vor dem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars berechnet. Bei einer Stornierung ab 6 Kalendertagen vor dem Termin oder bei Nichtdurchführung aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund werden 100 % des vereinbarten Honorars berechnet.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Up!next kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Reise-, Übernachtungs- oder sonstige vereinbarte Fremdkosten können zusätzlich berechnet werden. Eine einvernehmliche Terminverschiebung bleibt möglich.
8. Ausfall durch Up!next
Kann eine vereinbarte Leistung aus einem von Up!next nicht zu vertretenden wichtigen Grund, insbesondere aufgrund einer kurzfristigen Erkrankung der vorgesehenen durchführenden Person, nicht wie vereinbart durchgeführt werden, bemüht sich Up!next zunächst um einen Ersatztermin oder, soweit zumutbar und vereinbart, um eine geeignete Ersatzdurchführung. Kommt keine Ersatzlösung zustande, entfällt die Vergütung für die nicht erbrachte Leistung. Bereits hierfür geleistete Zahlungen werden erstattet. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
9. Mitwirkung bei Veranstaltungen
Der Auftraggeber stellt die für die vereinbarte Durchführung erforderlichen organisatorischen Rahmenbedingungen rechtzeitig bereit. Bei Präsenzveranstaltungen betrifft dies insbesondere geeignete Räumlichkeiten und die vereinbarte technische Ausstattung. Bei Online-Veranstaltungen sorgen beide Vertragsparteien im Rahmen ihres jeweiligen Verantwortungsbereichs für die erforderlichen technischen Voraussetzungen.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Up!next behandelt persönliche und vertrauliche Informationen, die im Rahmen von Coachings und anderen Formaten bekannt werden, vertraulich. Eine Weitergabe erfolgt nur mit entsprechender Einwilligung oder soweit eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten ergänzend die Datenschutzhinweise von Up!next.
11. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Von Up!next bereitgestellte Präsentationen, Workbooks, Übungen, Konzepte, Texte und sonstige Materialien sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Materialien dürfen von Teilnehmenden für eigene persönliche Zwecke verwendet werden. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, kommerzielle Nutzung oder Verwendung der Materialien bzw. Workshopkonzepte für eigene Schulungsangebote ist ohne vorherige Zustimmung von Up!next nicht gestattet, soweit nicht gesetzlich etwas anderes zulässig ist.
12. Referenznennung und Nutzung von Namen und Logos
Bei institutionellen Auftraggebern darf Up!next den Namen und das Logo des Auftraggebers nach vollständiger Durchführung der vereinbarten Leistung nur dann als Referenz auf der Website von Up!next sowie in Präsentations- und Angebotsunterlagen verwenden, wenn der Auftraggeber der Referenznennung ausdrücklich zugestimmt hat und zur Erteilung der entsprechenden Nutzungsbefugnis berechtigt ist.
Die Nutzung erfolgt ausschließlich zur sachlichen Darstellung einer tatsächlich erfolgten Zusammenarbeit. Sie begründet oder suggeriert keine dauerhafte Kooperation, kein Sponsoring, keine Empfehlung und keine sonstige institutionelle Verbindung über die tatsächlich erfolgte Zusammenarbeit hinaus.
Up!next verändert das Logo nicht inhaltlich und berücksichtigt mitgeteilte oder bereitgestellte Vorgaben zur Logonutzung. Der Auftraggeber kann die Zustimmung zur zukünftigen Verwendung in Textform widerrufen. Up!next wird die Referenz anschließend innerhalb angemessener Frist aus den von Up!next kontrollierten digitalen Medien entfernen. Soweit interne Vorgaben oder Rechte Dritter eine zusätzliche Freigabe erfordern, erfolgt die Nutzung erst nach dieser Freigabe.
13. Haftung
Up!next haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Up!next als Gerichtsstand vereinbart werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit eine Regelung unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.